Als Inhaber werden Sie von einer Kundin beauftragt. Sie führen die Arbeiten vollständig aus. Der Gesamtpreis für die Arbeiten beträgt 40.000 Euro. Ihre Kundin zahlt allerdings nur 25.000 Euro. Die Schlussrechnung über 15.000 Euro zahlt sie nicht, weil der Kostenvoranschlag überschritten wurde. Sie weisen Ihre Kundin darauf hin, dass es sich um tatsächlich entstandenen Mehraufwand aufgrund der örtlichen Gegebenheiten handelt. Dieser Mehraufwand war bei Angebotsabgabe so nicht vorhersehbar. Trotz mehrfacher Zahlungsaufforderung unter Fristsetzung zahlt die Kundin nicht. Deshalb sehen Sie sich gezwungen, Klage einzureichen. Zusätzlich muss ein Sachverständiger beauftragt werden, um die vorgeworfenen Mängel zu prüfen.
Die LIONS GROUP Rechtsschutzversicherung schützt wir Sie vor diesem Kostenrisiko.